AGB zur Ausleihe von Rädern, Booten, SUP-Boards und sonstigem Material / Leihvertrag
- Die umseitig namentlich aufgeführte Person übernimmt leihweise die benannten Fahrräder, SUPBoards und Zubehörgegenstände, von deren ordnungsgemäßem Zustand sie sich überzeugt hat.
- Im Falle des Schadens ist jeder Mieter für sich, die geliehenen Gegenstände sowie für Schäden an Dritten selbst haftbar. Dies gilt auch für den Verlust der Gegenstände z.B. bei Diebstahl.
- Als Mieter eines SUP-Boards bestätige ich, dass alle Personen, die dieses benutzen, auch sicher schwimmen können.
- Das Mindestalter für Mieter beträgt 16 Jahre. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden die Mietgegenstände nur abgegeben, wenn sie während der Mietzeit von Erwachsenen beaufsichtigt werden. In dem Fall haftet der unterzeichnende Erwachsene. Der Mieter eines Fahrrades muss das Fahrrad beherrschen und die Regeln der StVO kennen.
- Der Vermieter haftet für Personen- und Sachschäden in beschränkter Höhe, wenn diese Schäden durch eindeutig schuldhaftes bzw. grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht sind.
- Ansprüche müssen sofort, spätestens jedoch bei Rückgabe angemeldet werden.
- Haftungsausschluss gilt für den Fall verdeckter Mängel bzw. Materialmängel. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung und Verschmutzung von Kleidung und persönlicher Ausrüstung, die durch die Benutzung des Mietgegenstandes verursacht wurden.
- Ist der Mieter in einen Verkehrsunfall verwickelt, so hat er in jedem Fall die Polizei an den Unfallort zu holen und sich von ihr die Unfallnummer geben zu lassen. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang muß er dem Vermieter mitteilen.
- Eine Verlängerung der Mietdauer muß dem Vermieter vor Beendigung der vereinbarten Mietdauer mitgeteilt werden. Wird der Rückgabetermin ohne Vereinbarung um 24 Stunden überzogen, werden zivilrechtliche Schritte eingeleitet.
Stornierungsbedingungen
Stornierung: bis 7 Tage vor dem angegebenen Termin kostenlos. Bis 24 Stunden vor dem Termin 50% des vereinbarten Preises. Dies gilt auch für Teilstornierungen. Bei strömendem Regen am Bereitstellungstermin kostenlos – nur Extraleistungen wie Lieferkosten, Picknickpakete und spezifische Vorbereitungskosten für maßgeschneiderte Touren werden berechnet.
Benutzungsordnung der Radstation
Die Radstation im Potsdamer Hauptbahnhof dient dem ordnungsgemäßen Abstellen von Fahrrädern in einem vor Witterungseinflüssen geschützten Raum. Mit der Buchung eines Stellplatzes oder der tatsächlichen Einfahrt eines Fahrrades erkennt der/die Benutzer(in) der Radstation die nachstehenden Bedingungen des Betreibers an:
1. Mit dem Abstellen des Fahrrades gilt der Einstellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Die Benutzung der Radstation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers/der Benutzerin.
2. Beim Abstellen des Fahrrades ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
3. Gegenstand des Vertrages ist die Bewachung und Verwahrung des eingestellten Fahrrades. Der Betreiber übernimmt dabei die üblichen Obhutspflichten eines Parkhausbetreibers. Der/die Benutzer(in) sichert das Fahrrad gegen Diebstahl, indem das Fahrrad mittels eines handelsüblichen Schlosses in der Anlage abgeschlossen wird.
4. Der Betreiber haftet im Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen für Schäden, die nachweislich von ihm oder seinem Personal in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung verschuldet wurden und wenn der Anspruch vor Verlassen der Radstation angezeigt wurde. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch andere Benutzer oder dritte Personen verursacht worden sind insbesondere auch nicht für Diebstahl.
5. Der/die Benutzer(in) haftet für alle Schäden, die dem Betreiber, seinen Mitarbeitern oder anderen Benutzern durch ihn/sie entstanden sind. Er/sie ist verpflichtet, die Schäden unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen.
6. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der/die Benutzer(in) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar eigenverantwortlich auch dann, wenn ihm/ihr das Aufsichtspersonal mit Hinweisen behilflich ist.
10. Die aktuellen Benutzungsentgelte werden auf der Website bekanntgegeben.
11. Die Herausgabe von Fahrrädern, denen keine gültige Buchung zugrunde liegt, erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und gegen eine Gebühr von 10 €.
12. Die Benutzung eines Schließfachs ist nur für die Dauer der Fahrradabstellung erlaubt. Für die Benutzung der Akkuladeschließfächer muss ein Pfandschlüssel im Servicebereich gegen 10 € Pfand und die Hinterlassung von Name, Adresse und Telefonnummer ausgeliehen werden.
13. Der Aufenthalt im Abstellbereich der Radstation über die Zeit des reinen Einstell- u. Abholvorganges hinaus ist nicht gestattet.
14. Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr des Benutzers/der Benutzerin das Fahrrad aus der Radstation entfernen lassen, wenn es über einen durch das Ticket nicht abgedeckten Zeitraum hinaus nicht abgeholt wird. Fahrräder, die nach Ablauf eines Jahres trotz eines entsprechenden Hinweises, der durch die Parkhausbetreiberin am Rad angebracht wird, nicht abgeholt werden, gehen in den Besitz der Parkhausbetreiberin über.
15. Für alle Forderungen, die sich aus der Benutzung der Radstation ergeben, hat der Betreiber ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrrad.
Radstation Potsdam Hauptbahnhof,
Betreiberin: Bahnland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 201, 14482 Potsdam
HRB1247, USt-IDNr. DE 201984716, Geschäftsführer Tom Sehrer
www.pedales.de, mail@pedales.de
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam. Postanschrift: Bahnland GmbH,
Rudolf-Breitscheid-Str. 201, 14482 Potsdam, HRB 12471 DE 201984716 GF: Tom Sehrer

