skip to Main Content
Menü

Die Radstation im Potsdamer Hauptbahnhof:
wurde von der Landeshauptstadt Potsdam geplant und gebaut und ist ein modernes Fahrradparkhaus, in dem Sie ihr Rad rund um die Uhr trocken und sicher abstellen können. Es ist direkt vom Radweg der Babelsberger Straße erreichbar. Aus dem Inneren gelangen Sie direkt in den Potsdamer Hauptbahnhof.

557 Stellplätze
Schließfächer
Akkuladestationen
Lastenradbereich

Zugang 24 Stunden!

Telefon: 0331-88 719 917

Tickets und Preise

Eine Stunde von 7-20 Uhr kostenfrei!

Tageskarten: 1 € (24 Stunden)

Monatstickets: 10 €

Jahreskarten:

99 € Normalpreis
89 € für VBB Jahreskarten-Inhaber
79 € für Studierende, Mitarbeiter der Geschäfte der Bahnhofspassagen sowie Fitness-First Mitglieder.
Verkauf durch das Personal im Servicebereich.

zu den AGB

Angeschlossen an das Parkhaus ist ein Servicebereich mit einer Fahrradwerkstatt, einem Laden, der sich auf Lastenräder spezialisiert hat und einem Fahrradverleih.

Öffnungszeiten Saison:
(1. April bis 30. September)
Mo bis Fr 7-20 Uhr I Sa und So 9:30-20 Uhr

Öffnungszeiten Oktober bis März:
Mo bis Fr 8-19 Uhr I Sa 9:30-18 Uhr

So gehts

Screenshot 2017-10-29 14.45.08
Screenshot 2017-10-29 14.45.13
Screenshot 2017-10-29 14.46.41
Screenshot 2017-10-29 14.45.26
Screenshot 2017-10-29 14.45.34

Benutzungsordnung der Radstation

Die Radstation im Potsdamer Hauptbahnhof dient dem ordnungsgemäßen Abstellen von Fahrrädern in einem vor Witterungseinflüssen geschützten Raum. Mit der Annahme eines Tagestickets, einer Dauerkarte oder der tatsächlichen Einfahrt eines Fahrrades erkennt der/die Benutzer(in) der Radstation die nachstehenden Bedingungen des Betreibers an:

1. Mit dem Abstellen des Fahrrades gilt der Einstellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Die Benutzung der Radstation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers/der Benutzerin.

2. Beim Abstellen des Fahrrades ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

3. Gegenstand des Vertrages ist die Bewachung und Verwahrung des eingestellten Fahrrades. Der Betreiber übernimmt dabei die üblichen Obhutspflichten eines Parkhausbetreibers. Der/die Benutzer(in) sichert das Fahrrad gegen Diebstahl, indem das Fahrrad mittels eines handelsüblichen Schlosses in der Anlage abgeschlossen wird.

4. Der Betreiber haftet im Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen für Schäden, die nachweislich von ihm oder seinem Personal in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung verschuldet wurden und wenn der Anspruch vor Verlassen der Radstation angezeigt wurde. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch andere Benutzer oder dritte Personen verursacht worden sind insbesondere auch nicht für Diebstahl.

5. Der/die Benutzer(in) haftet für alle Schäden, die dem Betreiber, seinen Mitarbeitern oder anderen Benutzern durch ihn/sie entstanden sind. Er/sie ist verpflichtet, die Schäden unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen.

6. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der/die Benutzer(in) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar eigenverantwortlich auch dann, wenn ihm/ihr das Aufsichtspersonal mit Hinweisen behilflich ist.

8. Monatskarten: Erhältlich sind diese 24 Stunden täglich am Ticketautomaten am Eingang der Radstation. Die Zugangsanlage ist so geschaltet, dass der erste Einlass nur zusammen mit einem Fahrrad erlaubt ist. Das Verlassen der Radstation mit Rad ist erst nach Bezahlung des Tickets am Zahlautomaten möglich. Bereits bezahlte Tickets können nach dem Ablauf der Gültigkeit am Zahlautomaten durch Nachzahlung verlängert werden.

9. Jahreskarten: Erhältlich am Tresen im Servicebereich. Dabei sind Name und Adresse anzugeben, um die Nachvollziehbarkeit bei Verlust der Jahreskarte zu gewährleisten.

10. Die aktuellen Benutzungsentgelte werden auf der Website und im Flyer bekanntgegeben.

11. Die Herausgabe des Fahrrades erfolgt bei Verlust von Tages- und Monatskarten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und gegen eine Gebühr von 10 €. Danach muss ein neues Ticket erworben werden, wenn das Parkhaus weiterhin genutzt werden soll. Bei Verlust einer Jahreskarte erhält der/die Nutzer*in eine Ersatzkarte gegen Zahlung des Preises von 10 €, wenn das Ablaufdatum der Jahreskarte durch Beleg oder durch Nachvollziehen des Kaufdatums im Kassensystem nachweisbar ist. Sollte das Ablaufdatum nicht glaubhaft nachweisbar sein, muss ein neues Ticket zu den gültigen Konditionen erworben werden.

12. Die Benutzung eines Schließfachs ist nur für die Dauer der Fahrradabstellung erlaubt. Für die Benutzung der Akkuladeschließfächer muss ein Pfandschlüssel im Servicebereich gegen 10 € Pfand und die Hinterlassung von ­­­Name, Adresse und Telefonnummer ausgeliehen werden.

13. Der Aufenthalt im Abstellbereich der Radstation über die Zeit des reinen Einstell- u. Abholvorganges hinaus ist nicht gestattet.

14. Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr des Benutzers/der Benutzerin das Fahrrad aus der Radstation entfernen lassen, wenn es über einen durch das Ticket nicht abgedeckten Zeitraum hinaus nicht abgeholt wird.

15. Für alle Forderungen, die sich aus der Benutzung der Radstation ergeben, hat der Betreiber ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrrad.

Radstation Potsdam Hauptbahnhof,
Betreiberin: Bahnland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 201, 14482 Potsdam
HRB1247, USt-IDNr. DE 201984716, Geschäftsführer Tom Sehrer­­

www.pedales.de, mail@pedales.de

Back To Top